Briefkastenfirmen in Steueroasen: OECD-Standards können der Schlüssel für die Problemlösung sein
Von H. Eberhard Simon

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Ist-Situation

Die „Panama Papers“ haben wieder einmal das Augenmerk auf das Phänomen der Briefkastenfirmen in Steueroasen gelenkt. Alle Versuche der Vergangenheit, Steueroasen trockenzulegen und Transparenz in die Geldströme zu bringen, haben diesem Phänomen nicht tatsächlich etwas anhaben können.

Für die Errichtung von Briefkastenfirmen gibt es in aller Regel aus der Sicht der Allgemeinheit keine validen Gründe. Sie sind meist Mittel zur Steuerhinterziehung, zur Geldwäsche, zur Umgehung von Handelsbarrieren, zur Verschleierung, wer wohinter steht, vielleicht auch einmal als Schutz gegen die eigene Familie, insbesondere zur Verschleierung von Vermögen vor der Ehefrau. Ob im Einzelfall nachvollziehbare und legale Gründe für die Errichtung einer Briefkastenfirma sprechen können, spielt letztlich keine Rolle. Das Sensible ist auch nicht so sehr der lediglich vorhandene (oder auch nicht vorhandene) Briefkasten anstelle einer offiziellen, „richtigen“ unternehmerischen Einrichtung, sondern die Anonymität derer, die sich dahinter verbergen. Geheimnisse sind immer suspekt und schon gar dem Staat, der in alles hineinschauen möchte. Wer nichts Unrechtes tut, hat gemeinhin nichts zu verbergen, und wie selbstverständlich wird der Umkehrschluss gezogen, dass wer Geheimnisse hat, etwas Unrechtes verbergen will.

Wird mit Briefkastenfirmen Schindluder getrieben, dann ist das in Deutschland natürlich illegal. Derartige Auslandsbeteiligungen sind – unterstellt, die Beteiligungsgrenzen nach § 138 Abs. 2 AO sind erreicht – bereits seit langem meldepflichtig. Auch nach § 56a AWV (Außenwirtschaftsverordnung) haben – unter Beachtung der dort genannten Grenzen – in Deutschland ansässige Personen das Vermögen ihnen zuzurechnender Unternehmen mit Sitz im Ausland zu melden. Dazu gehören natürlich auch Briefkastenfirmen. Wer diesen steuerlichen und statistischen Meldepflichten nicht nachkommt, handelt illegal. Und deshalb ist es interessant zu erfahren, wer sich in diesem Sinne illegal verhält. Dagegen ist mit Recht vorzugehen.

Ein Anfang: Automatischer Informationsaustausch

Inhabern von Konten in Steueroasen droht ab 2017 durch den Automatischen Informationsaustausch (AIA) nach OECD-Standard (auch AEOI – Automatic Exchange of Information) die Offenlegung von Kontendaten (siehe im Kasten die Angabe der Länder, die sich entsprechend verpflichtet haben, und den Zeitpunkt des jeweiligen Inkrafttretens). Berichtspflichtig sind auch Daten zu Rechtseinheiten als Kontoinhaber und deren „Controlling Persons“. Panama gehört allerdings zu den wenigen Ländern, die sich bisher verweigern. Hier sollte entsprechender Druck ausgeübt werden, um die noch zögerlichen Länder zum Beitritt zum AIA zu bewegen.

Illegales Verhalten wird man nie ganz vermeiden können. Wer unbedingt Steuern hinterziehen, Geldwäsche betreiben oder andere Straftaten begehen möchte, wird Mittel und Wege finden, dies auch ohne Briefkastenfirmen zu tun. Aber natürlich sollte man versuchen, dies zu erschweren. Deshalb wäre es sinnvoll, den maßgebenden Informationsumfang des Datenaustauschs nach dem AIA konsequenter als bisher auf die Personen auszudehnen, die letztlich der wirtschaftliche Inhaber von Briefkastenfirmen oder eines Geflechts aus Briefkastenfirmen sind, und hierfür die Standards verbindlich vorzugeben. Der AIA formuliert hier noch zu weich. „Der Ausdruck ,beherrschende Personen‘ ist auf eine Weise auszulegen, die mit der FATF-Empfehlung vereinbar ist“ (Abschnitt VIII B 6 der AIA-Standards). Das öffnet Auslegungen Tür und Tor und wird dazu führen, dass sensible Staaten die strengen FATF-Empfehlungen (Guidance on Transparency and Beneficial Ownership) durch großzügige Auslegung unterlaufen.

Fazit und Ausblick

Unrechtsregime und Schurkenstaaten wird man – sofern sie am AIA überhaupt teilnehmen – mit solchen Regeln kaum schrecken können. Hier sind andere Lösungen gefragt. Für alle anderen informationsempfangenden Staaten gilt, dass sie mit den erhaltenen Informationen sorgsam umgehen müssen, denn es kann ja tatsächlich valide Gründe für solche Gesellschaften geben.

eberhard.simon@btu-group.de

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