Wenn Sport zur Nebensache wird: Wie eine wirtschaftlich sinnvolle Neuausrichtung gelingen kann
Von Hubert Preisner
Sanierung durch Insolvenzplan
In der Vergangenheit war in den bundesweiten Medien immer wieder von Vereinen, insbesondere aus der Fußballbranche, die Rede, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten waren. Aktuelles Beispiel ist der am 10.04.2018 bekanntgegebene Insolvenzantrag des Chemnitzer FC, der sich in der laufenden Drittligasaison neben dem Insolvenzantrag des Ligakonkurrenten Rot-Weiß Erfurt einreiht. Beide Vereine sind gemäß den geltenden Statuten mit Punktabzügen belegt worden.
Die Gründe für den Eintritt der Insolvenz sind mannigfaltig, eine Pauschalisierung verbietet sich daher. Es stellt sich die Frage, weshalb Profivereine und speziell Traditionsklubs, die naturgemäß über eine große Fangemeinde und demzufolge in der Regel auch über höhere Einnahmen verfügen, zunehmend in die Insolvenz geraten.
Der Weg in die Krise …
„Tradition verpflichtet!“ – Dieser werbewirksame Spruch wird zur Werbung für besonders traditionsreiche Sportklubs bemüht. Hierdurch soll dem Außenstehenden signalisiert werden, dass man sich der langen Historie und der hieraus resultierenden Verantwortung bewusst ist und zugleich darin bestrebt, dieser gerecht zu werden.
Damit einher gehen aber hohe Ausgaben, da jeder Traditionsverein eine erfolgreiche Vergangenheit hat, die nicht nur bei Nostalgikern mitschwingt und Sehnsüchte hervorruft. Hierdurch ergibt sich die Gefahr, dass sowohl im Fanlager als auch in der Vereinsführung realitätsferne Erwartungen heraufbeschworen werden, die massive Investitionen in den Kader sowie in die Infrastruktur nach sich ziehen. Der Erfolg soll geradezu erzwungen werden.
Im Lichte dessen werden von Seiten eines Traditionsklubs bei einem Abstieg der sofortige Wiederaufstieg als Ziel ausgegeben und entsprechende Investitionen in einen übermäßig teuren Kader getätigt. Wenn jedoch der sofortige Wiederaufstieg misslingen sollte, sinkt die eigene Ertragskraft rapide. Sponsoren kürzen bei Misserfolg ihre Gelder. Hinzu kommt, dass die Einnahmen aus Ticketverkäufen oder Mitgliederbeiträgen nicht mehr die geplanten Zahlen erreichen. Auch muss eine deutliche Kürzung der Fernsehgelder hingenommen werden, da unterklassige Ligen deutlich weniger attraktiv für das Fernsehpublikum sind.
Der Weg in die Insolvenz eines Fußballklubs korreliert daher häufig mit nicht steuerbaren Faktoren, wie dem sportlichen Abschneiden während einer Saison. Dies rührt nicht zuletzt daher, dass der sportliche und der finanzielle Erfolg eng miteinander verknüpft sind.
… und wieder heraus
Es stellt sich somit die Frage: Was hat die Geschäftsleitung des Klubs beim Eintritt von Zahlungsschwierigkeiten zu berücksichtigen, und welche Möglichkeiten bieten sich ihr an? Ein tragfähiges Konzept für die Zukunft sollte jedenfalls beinhalten, den insolventen Fußballklub auf eine finanziell stabile und nachhaltige Grundlage zu stellen.
Als kurzfristige Lösung greifen Fußballklubs außer auf private Geldgeber oft auch auf alternative Einnahmequellen zurück, wie zum Beispiel auf ein sogenanntes „Retterspiel“, bei dem ein wirtschaftlich angeschlagener Klub zumeist gegen etablierte Erstligavereine antritt. Damit wird die Attraktivität für Zuschauer gesteigert, sich das Spiel auch im Stadion anzusehen. Durch die erhöhte Anzahl an Ticketverkäufen und cleveres Merchandising werden zusätzliche Einnahmen zur Sanierung des Klubs generiert.
Falls eine Insolvenz jedoch unausweichlich feststeht, stellt sich die Frage, ob eine Liquidation unter Neugründung oder eine Sanierung unter Vorlage eines Insolvenzplans angestrebt wird.
Ein Insolvenzplanverfahren bietet den Vorteil, dass der Rechtsträger erhalten bleibt, was für Sportvereine eine große Bedeutung hat, da am Fortbestehen des Rechtsträgers auch die Lizenz des Verbands für die Teilnahme am Spielbetrieb hängt. In einem Insolvenzplanverfahren können Vereine folglich ihre Lizenz für die laufende Spielzeit behalten und darüber hinaus sogar eine neue Lizenz für die kommende Saison beantragen.
Die Fortführung des insolventen Fußballklubs könnte es unter Umständen auch ermöglichen, „die Liga zu halten“. Nach § 6 Ziffer 6 der DFB-Spielordnung wirkt sich eine Insolvenz für Vereine und Kapitalgesellschaften der 3. Liga, Frauenbundesliga und 2. Frauenbundesliga „nur“ insoweit aus, als neun (bei Frauenklubs sechs) Gewinnpunkte aberkannt werden. Sofern die Punkteausbeute über die Saison üppig genug ausfallen sollte, würde eine Insolvenz hier folglich keinen Zwangsabstieg per se bedeuten.
Weitere Handlungsoptionen in der Praxis
Eine Sanierung über einen Insolvenzplan kann nur dann erfolgen, wenn die Gläubiger des Insolvenzverfahrens einem solchen auch zustimmen. Somit muss unter den Gläubigern Vertrauen geschaffen werden, was nur durch offene Kommunikation über die gegenwärtige wirtschaftliche Lage gelingen kann. Geheimniskrämerei verbietet sich.
Grundsätzlich ist eine Ausgliederung der Lizenzspielerabteilung auch empfehlenswert. Der Verein kann so mit einem gewissen Anteil weiterhin an der Lizenzspielerabteilung beteiligt bleiben. Sollte die Lizenzspielerabteilung insolvent gehen, haftet damit nicht der Stammverein. Der Breitensport kann wie gewohnt fortgeführt werden.
Zudem lässt sich durch den Verkauf von Unternehmensanteilen Eigenkapital auf dem Kapitalmarkt beschaffen. Dies stellt insbesondere bei der Investorensuche ein wichtiges Faustpfand dar, denn generell möchte kein Investor Geld in einen eingetragenen Verein pumpen, bei dem die Mitglieder Stimmrechte ausüben.
Im Rahmen eines Regelinsolvenzverfahrens sollte die Vereinsführung ebenso mit dem Insolvenzverwalter in engem und vertrauensvollem Kontakt stehen. Gerade im Fußballgeschäft, bei dem Kontakte zu Sponsoren, Beratern und Funktionären eine wesentliche Rolle spielen, geht es insbesondere darum, eine schlagkräftige Mannschaft auf die Beine zu stellen. Ohne die nötigen Erfahrungen und die der Besonderheit der Branche geschuldeten Spezialkenntnisse wäre dies jedoch ein hoffnungsloses Unterfangen.
Insoweit bietet sich die Eigenverwaltung als alternativer und geeigneter Lösungsweg an. Im Rahmen der Eigenverwaltung behält die Klubführung die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis, und es wird ein Sachwalter zur Seite gestellt. Der Sachwalter übernimmt hier eine Überwachungsfunktion, wodurch eine längere Einarbeitungszeit des Insolvenzverwalters im Grunde entfällt. Darüber hinaus sind die Verfahrenskosten bei einer Eigenverwaltung wesentlich niedriger, da ein Sachwalter nur 60% der Vergütung eines Insolvenzverwalters verlangen kann. Durch die Verringerung der Kosten wird sich auch die Auszahlungsquote für die Gläubiger erhöhen.
Sofern es sich bei der Insolvenzschuldnerin um eine Kapitalgesellschaft handeln sollte, können zudem haftungsrelevante und strafrechtliche Problemstellungen für die geschäftsführenden Organe entstehen. Die Liquiditätslage der Gesellschaft muss daher in einer wirtschaftlichen Krise jederzeit überwacht werden, und spätestens drei Wochen nach Eintritt eines Insolvenzgrunds ist der Insolvenzantrag zu stellen.
Eine zu spät erfolgende Antragstellung würde nicht lediglich haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, sondern das wichtige Vertrauen der Geschäftspartner empfindlich beschädigen. Damit würde auch die Fortführung des Fußballklubs erschwert, und insbesondere dringend benötigte Sponsoren würden von Investitionen oder einer Beibehaltung oder Ausweitung der bisherigen Partnerschaft abgehalten.
Handlungsempfehlung
Daher sollte weit im Voraus, und zwar bereits bei dem Eintritt der drohenden Zahlungsunfähigkeit, eine kompetente und umfassende Rechtsberatung in Anspruch genommen werden. Der hierdurch entstehende Kostenaufwand steht in keinem Verhältnis zu falschen Handlungsweisen, die auf nicht eingeholte rechtliche Beratung zurückzuführen sind. Auf diese Weise kann durch wirtschaftlich sinnvolle Neuausrichtung ein Fußballklub vor seiner Auflösung bewahrt werden.
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