Die 8. Herbsttagung an der Bucerius Law School in Hamburg
Fünf Fragen an: Markus Hartung und Prof. Dr. Klaus-Stefan Hohenstatt,
Direktoren des Center on the Legal Profession, Bucerius Law School, Hamburg
Die Herbsttagung am Center on the Legal Profession (CLP) der Hamburger Bucerius Law School ist inzwischen eine Institution im deutschen Rechtsmarkt: bewährter Trendscout für kommende Themen, Impulsgeber, Treffpunkt der Szene, „the Place to be“. Partner und Manager der großen wirtschaftsberatenden Kanzleien treffen auf Unternehmensjuristen großer Unternehmen zum gemeinsamen Gedanken- und Erfahrungsaustausch. Jedes Jahr bringt die Veranstaltung namhafte Teilnehmer und Referenten zusammen. Der Deutsche AnwaltSpiegel begleitet die am Abend des 14.11.2018 (Vorprogramm im Hamburger Übersee-Club) und am 15.11.2018 stattfindende Veranstaltung auch in diesem Jahr als Medienpartner. Thomas Wegerich sprach im Vorfeld mit Markus Hartung und Prof. Dr. Klaus-Stefan Hohenstatt.
Deutscher AnwaltSpiegel: „Attacke! Die Massenkläger kommen.“ – Das ist ein sehr griffiger, für hanseatische Verhältnisse fast „lauter“ Titel für die inzwischen
8. Herbsttagung des Bucerius Center on the Legal Profession. Was hat Sie bewogen, dieses Thema auszuwählen?
Dr. Hohenstatt: Sie haben recht! Der Titel ist griffig. An diesem Thema konnten wir nicht vorbeigehen. Die vielen Tausend Klagen rund um das Thema „Diesel“ und die Vielzahl weiterer Massenkonsumentenklagen stehen für eine der wichtigsten Entwicklungen im Rechtsmarkt überhaupt. Zusätzliche Brisanz gewinnt das Thema durch die geplante Musterfeststellungsklage. Mit diesem sehr umstrittenen Gesetzgebungsvorhaben wird – ähnlich wie seinerzeit bei der KapMuG-Musterfeststellungsklage – unmittelbar auf einen laufenden „Großkonflikt“ reagiert. Nimmt man die Gesetzgebungspläne der EU-Kommission hinzu, kann man durchaus von einem Paradigmenwechsel sprechen. Der kollektive Rechtsschutz ist auf dem Vormarsch. Dieses Thema treibt alle um: Rechtsabteilungen, die Gerichte und erhebliche Teile der Anwaltschaft.
Deutscher AnwaltSpiegel: Sie wechseln – allerdings nur scheinbar – in diesem Jahr ein wenig die Ausrichtung der seit vielen Jahren erfolgreichen Herbsttagung, denn in den vergangenen Jahren war das Thema Digitalisierung im Rechtsmarkt klar im Fokus. Right or wrong?
Hartung: Right! Die Bucerius Herbsttagung soll der Ort sein, an dem die wichtigsten Trends im Rechtsmarkt diskutiert werden können. Wir haben die Themen rund um Legal-Tech und die Digitalisierung frühzeitig aufgegriffen und beleuchtet. Unser Themenschwerpunkt 2018 hängt damit eng zusammen. Massenklagen sind ein optimales Anwendungsfeld für Legal-Tech. Das gilt für die Angreifer- ebenso wie für die Verteidigerseite. Das beginnt bei der Mandatsanbahnung über spezielle Websites und Apps bis hin zur nahezu automatisierten Erstellung der Klageschriften, Schriftsätze und der Mandantenkorrespondenz. Je moderner die Klägerseite unterwegs ist, desto mehr kann auch die Verteidigerseite automatisieren. Das Thema Massenklagen hat aber natürlich auch weitere Facetten, die ebenso interessant sind, insbesondere die gegenwärtigen rechtspolitischen Diskussionen, der Trend zur kollektiven Rechtsverfolgung und die Auswirkungen all dessen auf den gesamten Rechtsmarkt.
Deutscher AnwaltSpiegel: Aber natürlich: Das Thema Massenverfahren wird uns zukünftig beschäftigen und Einfluss nehmen auf die weitere Entwicklung im Rechtsmarkt. Hier geht es um viel Geld. Möchten Sie uns dazu eine Prognose geben? Wie wird sich dieses Marktsegment entwickeln? Welche – neuen – Player stehen vor der Tür?
Dr. Hohenstatt: All das wird nicht zuletzt davon abhängen, ob und in welchem Gewand die EU-Verbandsklage kommt und wie sich die Musterfeststellungsklage etabliert. Aus heutiger Sicht werden diese (mehr oder weniger) neuen Instrumente das Phänomen der Massenklagen aber nicht beseitigen. Prozessfinanzierer und andere nichtanwaltliche Player werden eine wichtige Rolle spielen. Die Unternehmen werden sich im Rahmen des Risikomanagements auf diese Entwicklungen einstellen. Auch auf Verteidigerseite werden spezialisierte Einheiten entstehen, die solche komplexen Großprojekte technologiebasiert und grenzüberschreitend bearbeiten können und dabei nicht nur die Prozessaspekte abdecken: Fast immer sind ja gleichzeitig strafrechtliche, aufsichtsrechtliche und wettbewerbsrechtliche Brände zu löschen. Die perfekte Koordination und die strategische Bündelung dieser Workstreams sind die eigentliche Herausforderung.
Deutscher AnwaltSpiegel: Die enge Verbindung von Massenklagen und (der weiteren Entwicklung von) Legal-Technology ist offensichtlich. Was werden wir hier im Rechtsmarkt sehen in den kommenden Jahren?
Dr. Hohenstatt: Wir werden uns an Verfahren kollektiver Rechtsdurchsetzung gewöhnen, und der Einsatz von Technologie wird deutlich selbstverständlicher werden, als das heute der Fall ist. Die aktuellen Massenverfahren sind noch absolute Ausnahmemandate, bei denen die beteiligten Unternehmen und ihre Anwaltskanzleien vor völlig neuen Herausforderungen stehen. Das wird und muss sich sehr rasch ändern. So wird es mit Sicherheit bald funktionalere Datenräume und Plattformen geben, die die projektbezogene Zusammenarbeit von Kanzleien erleichtern. Heute ist das alles noch viel zu umständlich.
Deutscher AnwaltSpiegel: Sie sagen (zu Recht), dass das Center on the Legal Profession der Bucerius Law School mit der „Hand am Puls des Rechtsmarkts“ ist. Von diesem komfortablen Blickwinkel aus: Welche Trends im Rechtsmarkt erkennen Sie über das Thema der anstehenden Herbsttagung hinaus?
Hartung: Sammelklagen, ob als Musterfeststellungsklagen oder andere Verfahren, werden uns in den nächsten Jahren begleiten, das ist allerdings kein neuer oder bahnbrechender Trend. Damit verbunden wird aber die zunehmende Selbstverständlichkeit sein, nicht nur mit Technologie, sondern auch in immer neuen Teamzusammensetzungen zu arbeiten – ob das kanzleiübergreifende Teams sind oder echte Mandanten-/Anwaltsteams. Jedenfalls werden diese Teams interdisziplinär sein, so dass wir von Juristen neben einer exzellenten Beherrschung des Handwerks die persönliche Flexibilität erwarten, sich auf immer neue Teamkonstellationen einlassen zu können. Es mag Ihnen seltsam vorkommen: Aber wir glauben, dass die Trends der nächsten Jahre „olle Kamellen“ sind, nämlich (i) Führung und (ii) Changemanagement, um die altehrwürdigen Kanzleiselbstverständlichkeiten in die Jetztzeit zu bringen. Technik ist kein Trend mehr, sondern selbstverständlich.
Deutscher AnwaltSpiegel: Meine Herren, vielen Dank für diese Vorschau. Ich freue mich, wie immer, auf die Herbsttagung.